Zweck des Vereins ist
- die Förderung und Durchführung von Kunst und Kultur
- die Förderung der Ortsverschönerung
- die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und
mildtätiger Zwecke
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
- kulturelle, musikalische und literarische Veranstaltungen
- Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit Schulen, Institutionen, Vereinen
- Die Erhaltung und Pflege von öffentlichen Plätzen und Anlagen
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke,
sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.
Jeder Beschluss über die Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen. Die Erfüllung des Vereinszweckes geschieht ohne Bevorzugung einer politischen oder konfessionellen Richtung.
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Die Erfüllung des Vereinszweckes geschieht ohne Bevorzugung einer politischen oder konfessionellen Richtung.