Am Freitag haben sich die Mitglieder des in Gründung befindenden Vereins im Dorfgemeinschaftshaus Horburg zusammengefunden, um neben dem Ideenaustausch vorrangig die zuvor gefasste Satzung nach Anmerkung des Finanzamtes an die Abgabenordnung (AO) §52 Gemeinnützige Zwecke anzupassen. Hierbei wurde ein einstimmiger Beschluss für eine Satzungsänderung erzieht.
Jetzt wird es mit großen Schritten vorangehen, damit wir auch bald nach der wichtigen aber langen bürokratischen Arbeit unser Hauptaugenmerk auf die kommenden Veranstaltungen legen können.